Hüttenordnung


 

  1. Die Benutzung der Hütte sowie des Hüttengeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Das Vorhängeschloss der Schranke sollte so gesichert werden das es nicht verloren geht, denn es gehört zur Schließanlage und eine Nachbestellung ist dementsprechend teuer.
  3. Die Hütte, das Hüttengelände, die Toilette so wie gebrauchtes Geschirr sind nach der Benutzung wieder in sauberen Zustand zu setzen.
  4. Zu Bruch gegangene Gegenstände, verursachte Schäden in und an der Hütte sowie auf dem Hüttengelände, müssen dem Hüttenwart gemeldet und ersetzt werden.
  5. Abfälle und Leergut in und außerhalb der Hütte sind mit nach Hause zu nehmen.
  6. Feuer außerhalb der Hütte ist nur an der vorgesehenen Feuerstelle zu entzünden und unter Beobachtung zu halten. „Waldbrandgefahr“. Die Asche bleibt zum Auskühlen an der Feuerstelle, sie wird vom Hüttenwart entsorgt.
  7. Es ist untersagt, außerhalb der Hütte lautstarke Musik unter zu Hilfenahme eines Stromerzeugers bzw. einer Autobatterie abzuspielen, so dass sich der Jagdpächter beschweren könnte. Sollte währen der Vermietung ein Kühlschrank mit einem Stromerzeuger betrieben werden,darf der Stromerzeuger von Abends 23:00 bis Morgens 8:00 Uhr nicht laufen.
  8. Das Brennholz im Verschlag hinter der Hütte ist ausschließlich für den Ofen in der Hütte bestimmt.
  9. Bei Verlassen der Hütte ist darauf zu achten, dass Feuer in und außerhalb der Hütte soweit erloschen sind, dass kein Schaden entstehen kann. Nach benutzung des Gasherds ist der Gasabsperrhahn rechts neben diesem abzustellen ( Er muss Querstehen ) .  Im Abstellraum dann noch die Gasflasche zudrehen. Ebenso sind die Türen und Fensterläden zu verschließen bzw. zu verriegeln.
  10. Für das Spülen von Gläsern und Geschirr sowie das Händewaschen in der Toilette ist Wasser mit Trinkwasserqualität von zu Hause mitzubringen, da die SGV Hütte von einer nicht geprüften Wasserentnahmestelle gespeist wird.
    (Auflage des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises)
    Das Wasser aus dem Wasserhahn draußen an der Theke ist ungeprüftes Brauchwasser und nur zum Putzen der Hütte und zum Löschen der Feuerstelle geeignet. Die Zulaufleitung dieses Hahns ist im Abstellraum nach Benutzung abzusperren.
  11. Der Hüttenschlüssel ist sofort nach Benutzung, spätestens am folgenden Tag bis 11:00 Uhr an den Hüttenwart zurückzugeben.

 

Für die Einhaltung dieser Ordnung ist der unterschreibende Mieter bzw. der Verantwortliche für eine Gruppe zuständig. Eine Haftpflichtversicherung sollte selbstverständlich sein.  (nachfolgend der Mietvertrag / Hüttenordnung als Download)

zur Hüttenbelegung (Plan)

Bitte rechtzeitig anmelden, da bei Kennern und Ortsansässigen ein starkes Interesse eben wegen der oben beschriebenen einmaligen Lage und der Qualität der Hütte besteht!!!

 

Downloads HÜTTENORDNUNG VOM SGV SIEDLINGHAUSEN

Downloads ANFAHRTSSKIZZE SGV HÜTTE SIEDLINGHAUSEN